Sprachtherapie / Logopädie

Sprache ist der Schlüssel zur Welt. Eine Einschränkung der Sprache /des Sprechens bedeutet folglich eine eingeschränkte Teilhabe. Liegt eine Sprachstörung vor (nach ärztl. Diagnose), sollte eine Sprachtherapie umgehend begonnen werden, um weitere Folgeschäden zu vermeiden und die Lebensqualität zu sichern.

Der Weg zur Sprachtherapie/Logopädie

Ob und ab wann eine Sprachtherapie (auch logopädische Behandlung genannt) sinnvoll ist, entscheidet der Arzt / die Ärztin. Entsprechend des Störungsbildes ist ein Kinderarzt / eine Kinderärztin, ein HNO-Arzt / eine HNO-Ärztin, ein Päd-Audiologe oder auch ein Neurologe der richtige Ansprechpartner. Allgemeinmediziner können ebenfalls kontaktiert werden.

Diagnostiziert der entsprechende Arzt / die Ärztin eine behandlungsbedürftige Störung der Sprache, so wird er Ihnen ein Rezept über Sprachtherapie / Logopädie ausstellen.

Wird die Therapie entsprechend der Heilmittelrichtlinien durchgeführt, so übernimmt Ihre Krankenkasse bei Kindern die Kosten komplett, Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10 % der Gesamtkosten tragen).

Sonja Winkelmann

Wird die Therapie entsprechend der Heilmittelrichtlinien durchgeführt, so übernimmt Ihre Krankenkasse bei Kindern die Kosten komplett, Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10 % der Gesamtkosten tragen, soweit keine Befreiung vorliegt.

Die sprachtherapeutische Behandlung ist im Normalfall innerhalb von 4 Wochen zu beginnen. Es empfiehlt sich daher evt. schon im Vorfeld nach einer geeigneten Praxis Ausschau zu halten.